· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Können Heilbehandlungen eines Facharztes für Laboratoriumsdiagnostik steuerfrei sein?
| Die Leistungen eines nicht über eine eigene kassenärztliche Zulassung verfügenden Facharztes für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik können auch dann steuerfreie Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 UStG darstellen, wenn kein persönliches Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient besteht. Das FG Berlin-Brandenburg widerspricht damit ausdrücklich der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige ist Facharzt für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik. Mit dem Laborunternehmen (B), das entsprechende Leistungen für niedergelassene Ärzte, Rehakliniken, Gesundheitsämter und Krankenhäuser erbringt, hat der Arzt vereinbart, dieses diagnostisch sowie bei der Optimierung labororganisatorischer Abläufe zu unterstützen. Der Steuerpflichtige sollte ferner transfusionsmedizinische Beratungen für die vom Laborunternehmen betreuten Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken erbringen und bei Bedarf in der Transfusionskommission mitarbeiten. Seine eigene Laborpraxis hatte der Arzt in der Vergangenheit an das Laborunternehmen veräußert. Der Arzt verfügte danach in den Streitjahren weder über eine eigene kassenärztliche Zulassung noch erfüllte er die besonderen Voraussetzungen, die in § 4 Nr. 14 UStG in der durch das Jahressteuergesetz 2009 mit Wirkung ab dem 1.1.2009 geltenden Fassung aufgeführt sind.
Das beklagte Finanzamt behandelte die Umsätze als zum Regelsteuersatz von 19 % steuerpflichtig. Leistungen klinischer Chemiker wie auch von Laborärzten beruhten nicht auf einem persönlichen Vertrauensverhältnis zu den Patienten, wie es Voraussetzung für die Annahme von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin nach § 4 Nr. 14 UStG 2009 sei.
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