· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Neues Merkblatt der Verwaltung - Warnen Sie Ihre Mandanten vor übereilten Statements!
| Der Umsatzsteuerbetrug kostet die Bundesrepublik Deutschland jährlich rund 15 Mrd. EUR. Die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs bleibt damit ein vorrangiges Ziel der Finanzverwaltung. Daran gibt es wenig zu kritisieren. Kritisch zu sehen ist aber die Art und Weise, wie die Verwaltung die Problematik jetzt angeht. Da man der wahren Täter eher selten habhaft wird, geht die Tendenz nunmehr dahin, die redlichen Geschäftspartner der Täter ins Unrecht zu setzen und Umsatzsteuereinbußen dadurch auszugleichen, dass den Geschäftspartnern der Vorsteuerabzug versagt wird. Zu diesem Ziel hat die Finanzverwaltung ein Papier entwickelt, das auffällig gewordenen Unternehmern zunächst „erläutert“ und danach „ausgehändigt“ wird. Die Unternehmer sollen dies durch ihre Unterschrift bestätigen. |
1. Inhalt des von der Verwaltung entwickelten Papiers
Hinweis Ι Das Papier ist (noch) nicht frei verfügbar. Sie finden es aber auf Seite 339 dieser Ausgabe.
Die Finanzverwaltung überschreibt das Papier mit „Merkblatt zur Umsatzsteuer - Beachtung des gemeinschaftsrechtlichen Missbrauchsverbots“ und äußert sich in Abschnitt 1 allgemein zum Umsatzsteuerbetrug durch grenzüberschreitende Lieferketten.
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