· Fachbeitrag · UStG
Zurechnung der Umsätze von Eheleuten bei Ebay-Verkäufen
| Der 1. Senat des FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass umsatzsteuerpflichtige Versteigerungen über eBay, die von mehreren Personen unter Verwendung eines gemeinsamen Pseudonyms (eines sog. "Nickname") ausgeführt werden, im Regelfall allein von demjenigen zu versteuern sind, der gegenüber eBay als Inhaber des Nutzerkontos aufgetreten ist. |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtigen, eine aus einem Ehepaar bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), veräußerte über „eBay" unterschiedliche Gegenstände (u.a. Briefmarken, Puppen, Modelleisenbahnen usw.). Die Sache befand sich nach ihrer Zurückverweisung vom BFH im zweiten Rechtsgang.
Streitig war im ersten Rechtsgang zunächst, ob die über einen Zeitraum von mehreren Jahren vorgenommene Veräußerung einer Vielzahl von Gebrauchsgegenständen auf der Internet-Auktions-Plattform „ebay“ der Umsatzsteuer unterliegt. Nach Klärung dieser Rechtsfrage (BFH 26.4.12, V R 2/11) war im zweiten Rechtsgang noch streitig, ob die Klägerin (die Ehefrau) die steuerpflichtigen Umsätze in den Streitjahren selbst als Unternehmerin ausgeführt hat oder ob die Umsätze dem unternehmerischen Handeln eines oder beider ihrer Gesellschafter zuzurechnen sind.
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