· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Inhaber eines Accounts bei E-Bay muss die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen
| Das FG Baden-Württemberg hat aktuell entschieden, dass der Inhaber eines E-Bay-Accounts die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen hat, auch wenn der Account von mehreren Verkäufern genutzt wird. Dies gilt auch, wenn Ehepartner den Account gemeinsam nutzen. Umsätze aus Verkäufen über die Internet-Auktions-Plattform E-Bay sind der Person zuzurechnen, unter deren Nutzernamen die Verkäufe ausgeführt worden sind. Diese Person ist Unternehmer. |
Sachverhalt
Der Ehemann hatte 2001 auf der Internet-Auktions-Plattform E-Bay ein Nutzerkonto eröffnet und einen Nutzernamen ausgewählt. Sein Nutzerkonto schützte er durch ein Passwort vor dem unbefugten Gebrauch durch Dritte. Unter seinem Nutzernamen wurden über die Plattform E-Bay Verkäufe getätigt. Die Erlöse wurden dem Bankkonto der Eheleute gutgeschrieben. Nach einer anonymen Anzeige richtete die Steuerfahndungsstelle ein Auskunftsersuchen an E-Bay über die unter dem Nutzernamen erzielten Umsätze. E-Bay listete bis Juni 2005 die einzelnen, über 1.000 Verkäufe auf.
Das Finanzamt gab zunächst den Eheleuten Umsatzsteuerbescheide bekannt, die diese anfochten. Die dagegen erhobene Klage wies das FG ab. Der Bundesfinanzhof hob die Klage auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück. Es sei unklar, wem die Umsätze zuzurechnen seien.
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