· Fachbeitrag · Verfahrensrecht
Überlange Dauer eines Verfahrens beim FG
| Nach § 198 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) wird angemessen entschädigt, wer durch unangemessene Dauer eines Gerichtsverfahrens als Beteiligter einen Nachteil erleidet, wobei sich die Angemessenheit nach Schwierigkeit, Bedeutung und Verhalten im Einzelfall richtet. Vor diesem Hintergrund urteilte der BFH jetzt in einer Kindergeldsache mit Auslandsbezug erneut über einen Entschädigungsanspruch und stellte erstmals allgemeine Leitlinien für die Beurteilung der Angemessenheit der Verfahrensdauer von FG-Verfahren auf. |
Nach Auffassung des BFH ist der Anspruch auf eine zügige Erledigung stets abzuwägen mit:
- dem Anspruch auf eine möglichst weitgehende inhaltliche Richtigkeit,
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