· Fachbeitrag · § 1 GrEStG
Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH und die Grunderwerbsteuer
| Ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet, unterliegt der Grunderwerbsteuer soweit sich diese Rechtsvorgänge auf inländische Grundstücke beziehen. Ein Vertrag, durch den die Verpflichtung begründet wird, Grundstücke auf eine Gesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten zu übertragen, ist im Sinne dieser Vorschrift ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet. |
Sachverhalt
A betrieb ein als e.K. eingetragenes Einzelunternehmen. Zu diesem Einzelunternehmen gehörte Grundbesitz. Mit notariell beurkundetem „Umwandlungsbeschluss“ aus August 2013 erklärte der A, das Einzelunternehmen werde formwechselnd in eine GmbH umgewandelt.
Im Gesellschaftsvertrag wurde bestimmt, dass A sämtliche Geschäftsanteile der GmbH „gegen Einbringung des Einzelunternehmens gemäß Sachgründungsbericht“ übernimmt. Nach dem Sachgründungsbericht wird das Stammkapital durch Sacheinlagen erbracht. Aus dem Sachgründungsbericht geht hervor, dass „durch die Einbringung der Grundstücke“ das gezeichnete Stammkapital weit übertroffen wird und der Sachgründung ein Sachverständigengutachten zum Grundbesitz zugrunde liegt. Im September 2013 wurde die Antragstellerin mit der Bemerkung „ … entstanden durch formwechselnde Umwandlung der AT e.K. … “ in das Handelsregister eingetragen.
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