· Fachbeitrag · § 1 KraftStG
Muss die Kraftfahrzeugsteuer auch bei einem Dieselfahrverbot gezahlt werden?
| Die Klage eines Dieselfahrers, der mit Blick auf die Dieselfahrverbote eine Herabsetzung der Kraftfahrzeugsteuer begehrte, wurde abgewiesen. |
Sachverhalt
Der Kläger ist Halter eines Diesel-Pkw, der die Emissionsklasse Euro 5 erfüllt. Weil in einzelnen Städten und Gemeinden die Straßennutzung für seinen Pkw durch Dieselfahrverbote eingeschränkt werde, widerspreche die Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung.
Besteuerungsgrundlage sei der Schadstoffausstoß. Infolge des Fahrverbots sei sein Fahrzeug potenziell weniger schädlich, weil es in den Fahrverbotszonen keine Stickoxide mehr ausstoße.
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