· Fachbeitrag · § 13a ErbStG
Nießbrauchsrecht an L+F-Betrieb ist kein erbschaftsteuerlich begünstigtes Vermögen
| Für den Erwerb eines Nießbrauchsrechts an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb können die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen (Verschonungsabschlag und Freibetrag) nicht in Anspruch genommen werden. |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtige war Alleinerbin nach ihrem Ehemann. Zum Nachlass gehörte unter anderem ein Nießbrauchsrecht an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb.
Diesen Betrieb hatte der Ehemann im Jahr vor seinem Tod seinem Sohn übertragen und sich dabei an dem Hof und dem dazugehörigen Grundvermögen auf Lebensdauer einen unentgeltlichen Nießbrauch vorbehalten. Nach dem Übertragungsvertrag sollte nach dem Ableben des Ehemanns das Nießbrauchsrecht der Ehefrau auf deren Lebenszeit zustehen. In der Erbschaftsteuererklärung setzte die Ehefrau das Nießbrauchsrecht als begünstigtes land- und forstwirtschaftliches Vermögen an.
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