· Fachbeitrag · § 2 GrEStG
Veräußerung eines Mobilheims
| Die Übertragung eines Mobilheims ist grunderwerbsteuerpflichtig. |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtige erwarb im Jahr 2018 ein „Kleinwochenendhaus“ auf einem Pachtgrundstück nebst Zubehör für 10.000 EUR und verpflichtete sich zugleich, mit dem Grundstückseigentümer einen Pachtvertrag abzuschließen. Über das Haus existiert ein vom Deutschen Mobilheim Verband e.V. ausgestellter „Mobilheimbrief“, der unter anderem eine Fahrgestellnummer und die Maße des Hauses (8,35 m Länge, 3,10 m Breite, 2,98 m Höhe) sowie dessen Gewicht (4.250 kg) enthält. Es steht auf Holzbalken und ist an die Kanalisation und das Stromnetz angeschlossen.
Im Pachtvertrag, der für zehn Jahre abgeschlossen wurde, verpflichtete sich die Steuerpflichtige u. a., den Verpächter bei einer Veräußerung des Hauses zu informieren, damit dieser entscheiden könne, mit wem er einen Pachtvertrag abschließt. Die Steuerpflichtige zog in das Haus ein und meldete dort ihren Wohnsitz an.
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