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  • · Fachbeitrag · §§ 2 und 4 VersStG

    Umlagezahlungen eines Charterausfallpools unterliegen der Versicherungsteuer

    | Umlagezahlungen, mit denen Vereinsmitglieder für den Fall einer nicht kostendeckenden Vercharterung ihrer Schiffe unterstützt werden, unterliegen der Versicherungsteuer. |

     

    Sachverhalt

    Geklagt hatte ein nicht rechtsfähiger Verein, in dem sich verschiedene Einschiffsgesellschaften zusammengeschlossen haben.

     

    Nach der Satzung sollten Mitglieder, deren Schiffe aufgrund der Marktlage keine Beschäftigung finden oder nicht zu kostendeckenden Bedingungen verchartert werden können, eine finanzielle Unterstützung erhalten. Diese Unterstützungsleistungen wurden durch Beiträge, die im Umlageverfahren erhoben wurden, von den übrigen Mitgliedern aufgebracht.