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  • · Fachbeitrag · § 7 ErbStG

    Spielerüberlassung an einen Fußballverein stellt freigebige Zuwendung dar

    | Überlässt ein Dritter einem Fußballverein seine Arbeitnehmer zum Einsatz als Fußballspieler, Trainer oder Betreuer, ohne dafür eine übliche Vergütung zu erhalten, liegt im Vergütungsverzicht eine freigebige Zuwendung des Dritten an den Verein. Dies hat der BFH für den Verzicht eines Sponsors zugunsten eines Fußballvereins entschieden und den Verein als schenkungsteuerpflichtig angesehen. |

     

    Sachverhalt

    Der Sponsor des Fußballvereins stellte Spieler, Trainer und Betreuer bei sich als kaufmännische Angestellte oder Repräsentanten ein und bezahlte sie. Die Spieler/Trainer/Betreuer arbeiteten aber nicht für den Sponsor, sondern spielten Fußball für den Verein. Der Sponsor erhielt für die Überlassung der Athleten kein Entgelt von dem Verein. Das FA erhob auf die Lohnzahlungen des Sponsors an die Athleten vom Verein Schenkungsteuer.

     

    Die hiergegen gerichtete Klage des Vereins hatte vor dem FG keinen Erfolg.