· Fachbeitrag · § 7 ErbStG
Verdeckte Gewinnausschüttungen lösen keine Schenkungsteuer aus
| Zahlt eine GmbH unter Mitwirkung des Gesellschafters einen überhöhten Mietzins oder Kaufpreis an eine dem Gesellschafter nahestehende Person, liegt hierin keine Schenkung der GmbH an die nahestehende Person. Wie der BFH mit drei Urteilen unter Änderung seiner rechtlichen Beurteilung entschieden hat, kann vielmehr eine Schenkung des Gesellschafters an die ihm z. B. als Ehegatte nahestehende Person gegeben sein. |
Sachverhalt
Dem BFH lagen drei verschiedene Sachverhalte zur Entscheidung vor. In zwei Streitfällen (II R 54/15 und II R 32/16) hatten die Steuerpflichtigen und Kläger Grundstücke an eine GmbH vermietet. Die Kläger waren jeweils die Ehegatten der Gesellschafter der GmbH. Die Gesellschafter hatten die Verträge mit unterschrieben oder als Gesellschafter-Geschäftsführer abgeschlossen.
Im dritten Streitfall (II R 42/16) veräußerte der Kläger Aktien an eine GmbH. Er war der Bruder des Gesellschafters, der den Kaufpreis bestimmt hatte.
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