· Fachbeitrag · § 13 ErbStG
Bindungswirkung der Grundlagenbescheide
| Gesondert festgestellte Grundbesitzwerte sind für die Festsetzung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer bindend. |
Sachverhalt
In zwei Streitfällen klagte die Erbengemeinschaft der in 2015 verstorbenen Erblasserin. Diese war Alleinerbin ihres ebenfalls im März 2015 verstorbenen Vaters. Ihre Mutter war bereits 2009 verstorben. Deren Erben waren jeweils zur Hälfte die Erblasserin und ihr Vater.
Zu diesem Nachlass gehörten ein an einen Dritten zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtetes Hofgut sowie ein Grundstück. Das Finanzamt setzte die Grundbesitzwerte für das Grundvermögen auf den Stichtag Januar 2009 fest. Diese Feststellungsbescheide wurden angefochten. Erbschaftsteuer wurde festgesetzt.
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