· Fachbeitrag · § 3 ErbStG
Verpflichtung zur Weitergabe der Erbschaft als Nachlassverbindlichkeit durch einen Pfarrer
| Streitig war, ob ein Erbe, der verpflichtet ist, das Erbe an einen Dritten weiterzuleiten, diese Verpflichtung als Nachlassverbindlichkeit abziehen kann. Nach Auffassung des BFH stellt diese Verpflichtung keine vom Erwerb abzugsfähige Nachlassverbindlichkeit dar. |
Sachverhalt und Entscheidung
Der Steuerpflichtige ist Pfarrer. Mit notariell beurkundetem Testament setzte der Erblasser den Pfarrer zu seinem Erben ein. Der Erblasser verstarb im Jahr 2012 und der Pfarrer wurde Alleinerbe.
Der Pfarrer zeigte dem zuständigen Landeskirchenamt seine Erbeinsetzung mit dem Hinweis an, dass er das Erbe für die Kirchengemeinde annehmen und es dieser vollumfänglich zur Verfügung stellen wolle. Das Landeskirchenamt genehmigte die Annahme der Erbschaft. Im Jahr 2013 übertrug der Pfarrer die ihm angefallene Erbschaft auf die Kirchengemeinde.
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