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  • · Fachbeitrag · § 7 ErbStG

    Bemessung der Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen

    Ein Darlehen mit einem unter dem marktüblichen Zinssatz liegenden Zinssatz stellt eine freigebige Zuwendung (Schenkung) dar, für deren subjektiven Tatbestand es ausreicht, dass der Schenker den rechtlich-sozialen Bedeutungsgehalt des Begriffs der (Un-)entgeltlichkeit laienhaft zutreffend erfasst.

     

    Sachverhalt

    Der Kläger erhielt von seiner Schwester ein Darlehen über knapp 2 Mio. EUR zu einem Zinssatz von lediglich 1 %, rückwirkend zum 1.1.2016. Das Finanzamt setzte Schenkungsteuer fest, da es die verbilligte Überlassung des Darlehens als freigebige Zuwendung betrachtete. Der Unterschied zwischen dem vereinbarten Zinssatz von 1 % und dem marktüblichen Zinssatz von 5,5 % wurde als steuerpflichtiger Zuwendungsbetrag angesehen.

     

    Der Kläger legte Einspruch ein, den das Finanzamt zurückwies.