· Fachbeitrag · Aktiengesetz
Alleiniges Vertretungsrecht des Aufsichtsrats
von RD a.D. Michael Marfels, Bramsche
| Der Aufsichtsrat vertritt die AG nicht nur bei Rechtsgeschäften, die mit einem Vorstandsmitglied selbst geschlossen werden, sondern auch bei Rechtsgeschäften mit einer Gesellschaft, deren alleiniger Gesellschafter ein Vorstandsmitglied ist. |
Sachverhalt
Die Klägerin, eine Aktiengesellschaft, schloss am 18.9.2013 mit der Beklagten einen „Geschäftsanteilskauf- und Übertragungsvertrag" über deren Geschäftsanteile an der D-GmbH. B als Alleingesellschafter/Geschäftsführer der Beklagten sollte eine Führungsposition bei der Klägerin übernehmen. Die Abtretung der Geschäftsanteile war durch den Abschluss des entsprechenden Vorstandsdienstvertrags mit der Klägerin aufschiebend bedingt. Die Klägerin wurde bei Kaufvertragsabschluss durch einen Bevollmächtigten ihres Vorstands vertreten.
Ebenfalls am 18.9.2013 wurde in einer Aufsichtsratssitzung der Klägerin die Bestellung von B zum Vorstand der Klägerin beschlossen und der Aufsichtsratsvorsitzende L ermächtigt, den Dienstvertrag abzuschließen, was noch am selben Tag stattfand. Der Kaufpreis wurde bezahlt und die Klägerin als Gesellschafterin in die Gesellschafterliste der D- GmbH aufgenommen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig