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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Aktuelle Rechtsprechung zu AU, Entgeltfortzahlung und Krankengeld

    von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    Aktuelle Urteile des BAG und des BSG klären wichtige praxisrelevante Fragen zum Beweiswert einer AU als Grundlage der Entgeltfortzahlung und zu den beim Krankengeldbezug geltenden Obliegenheiten. Was ist zu beachten?

     

    Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

    Ein aktuelles Urteil des BAG (13.12.23, 5 AZR 137/23) behandelt die Frage, ob der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeit (AU) bei taggenauer Arbeitsunfähigkeit mit der Kündigungsfrist auch bei einer Arbeitgeberkündigung erschüttert ist.

     

    Sachverhalt

    Der seit März 2021 als Helfer beschäftigte Kläger legte am 2.5.2022 dem Arbeitgeber eine AU für die Zeit vom 2. bis 6.5.2022 vor. Mit Schreiben vom 2.5.2022, das dem Kläger am 3.5.2022 zuging, kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 31.5.2022. Mit Folgebescheinigungen vom 6.5.2022 und vom 20.5.2022 wurde Arbeitsunfähigkeit bis zum 20.5.2022 und bis zum 31.5.2022 (einem Dienstag) bescheinigt. Ab dem 1.6.2022 war der Kläger wieder arbeitsfähig und nahm eine neue Beschäftigung auf. Die Beklagte verweigerte die Entgeltfortzahlung für die Zeit vom 2.5. bis 31.5.2022 mit der Begründung, der Beweiswert der vorgelegten AUen sei erschüttert. Dem widersprach der Kläger, weil die Arbeitsunfähigkeit bereits vor dem Zugang der Kündigung bestanden habe. Das ArbG Hildesheim (26.10.22, 2 Ca 190/22) und das LAG Niedersachsen (8.3.23, 8 Sa 859/22, NZA 2023 S. 701, NZA-RR 2023 S. 285) haben der auf Entgeltfortzahlung gerichteten Klage für die Zeit vom 1. bis zum 31.5.2022 stattgegeben.