· Nachricht · Antrag auf Forschungszulage
Risiko unbefugter Hilfeleistungen in Steuersachen
| In der Praxis treten immer häufiger sog. Förderberater auf, die offen mit der Beratung zur Forschungszulage einschließlich der Erstellung der Anträge werben. Nach einer Erörterung auf Bund-Länder-Ebene wurde nun klargestellt, dass der Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt eine Hilfeleistung in Steuersachen nach § 2 StBerG darstellt. Personen im Sinn des § 4 Nr. 5 StBerG (sog. Förderberater) sind nicht zu dieser Hilfeleistung in Steuersachen befugt. |
Quelle: Ausgabe 08 / 2021 | Seite 547 | ID 47496648