11.07.2017 · Fachbeitrag · Arbeitgeber mit Grenzgängern aus Frankreich
Neue Aufzeichnungspflichten beachten
| In Deutschland ansässige Arbeitgeber, die französische Grenzgänger beschäftigen, müssen seit 2017 neue lohnsteuerliche Aufzeichnungspflichten beachten. Sie müssen die Tätigkeitsorte des Mitarbeiters auflisten und als Beleg zum Lohnkonto nehmen. |
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