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  • · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Inflationsausgleichsprämie: Rechtzeitig im Jahr 2024 ausbezahlen

    Als Arbeitgeber dürfen Sie Ihren Mitarbeitern noch bis zum 31.12.2024 eine Inflationsausgleichsprämie gewähren, die unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Höhe von 3.000 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Doch aufgepasst! Gerade im Hinblick auf eine Auszahlung noch kurz vor dem Jahresende ist zu beachten, dass dem Mitarbeiter die Inflationsausgleichsprämie spätestens am 31.12.2024 zugeflossen sein muss; sonst ist sie steuer- und beitragspflichtig.

     
    Quelle: Ausgabe 11 / 2024 | Seite 798 | ID 50195526

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