· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Änderungen beim Mutterschutz: Das gilt ab 2018
von Dr. Guido Mareck, stv. Direktor des Arbeitsgerichts Dortmund
| Ende März verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzes. Die bisherigen Regelungen zum Mutterschutz stammen im Wesentlichen aus dem Jahr 1952. Bis auf zwei Neuerungen soll die Reform des Mutterschutzgesetzes ab dem 1.1.2018 gelten. Nach der Reform profitieren künftig mehr Mütter vom neuen Mutterschutzgesetz. Zusätzlich wird der mutterschutzrechtliche Arbeitsschutz verstärkt. |
Diese Ausnahmen sollen schon vor dem 1.1.2018 gelten
Bis auf zwei Regelungen sollen die Neuerungen am 1.1.2018 in Kraft treten. Die beiden Ausnahmen betreffen die Regelungen zur verlängerten Schutzfrist nach der Geburt eines behinderten Kindes und dem Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt. Diese treten bereits nach Verkündung des Gesetzes in Kraft. Danach gilt:
- Mütter von Kindern mit Behinderung werden künftig vier Wochen länger - und damit insgesamt zwölf Wochen - Mutterschutz nach der Geburt erhalten, um sich um ihre Kinder zu kümmern.
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