05.12.2017 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Arbeitgeber darf bei Plusstunden Freizeitausgleich anordnen
| Das LAG Hamm hat entschieden, dass ein Arbeitgeber Freizeitausgleich zum Abbau von „Plusstunden“ auf einem Arbeitszeitkonto anordnen kann, wenn sich seine Weisung dabei in den Grenzen der Billigkeit bewegt. |
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