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  • · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Fristlose Kündigung wegen Missbrauchs von Kundendaten

    | Ein IT-Mitarbeiter ist verpflichtet, sensible Kundendaten zu schützen, und darf diese nicht zu anderen Zwecken missbrauchen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten rechtfertigt in der Regel eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber. |

     

    Sachverhalt

    Der Kläger war seit 2011 bei der Beklagten als SAP-Berater tätig. Er bestellte vom Rechner eines Spielcasinos aus Kopfschmerztabletten für zwei Vorstandsmitglieder einer Kundin der Beklagten. Dabei griff er zwecks Zahlung per Lastschrift auf zuvor von einem verschlüsselten Rechner der Kundin auf einen privaten Memory-Stick heruntergeladene Namen, Anschriften und Bankverbindungsdaten von Kunden der Kundin zurück. Im Rahmen der Bestellung ließ der SAP-Berater dem Vorstand dieser Kundin die Anmerkung zukommen, dass sie aufgrund der Bestellung sehen könnten, wie einfach Datenmissbrauch sei, was bei ihnen zu Kopfschmerzen führen müsste, wobei die bestellten Kopfschmerztabletten durchaus helfen könnten. Die Beklagte hatte er zuvor nicht über bestehende Sicherheitslücken bei der Kundin informiert. Der Kläger erhielt daraufhin eine fristlose Kündigung. Er erhob dagegen Kündigungsschutzklage.

     

    Entscheidung

    Das Arbeitsgericht Siegburg wies die Klage ab. Es entschied, dass die fristlose Kündigung gerechtfertigt ist.