· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis
| Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, haben dessen Erben Anspruch auf Abgeltung des von dem Erblasser nicht genommenen Urlaubs. |
Sachverhalt
Die Klägerin ist Alleinerbin ihres am 20.12.2010 verstorbenen Ehemanns (Erblasser), dessen Arbeitsverhältnis mit der Beklagten durch seinen Tod endete. Laut Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) standen dem Erblasser in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage Urlaub zu. Der Erblasser wurde mit Wirkung vom 18.8.2010 als schwerbehinderter Mensch anerkannt. Er hatte danach gemäß SGB für das Jahr 2010 Anspruch auf anteiligen Zusatzurlaub von zwei Arbeitstagen. Die Witwe verlangte die Abgeltung des Resturlaubs von insgesamt 25 Arbeitstagen, der ihrem verstorbenen Ehemann zum Zeitpunkt seines Todes für das Jahr 2010 noch zustand.
Entscheidung
Die Vorinstanzen gaben der Klage statt. Die Revision des Arbeitgebers vor dem Bundesarbeitsgericht hatte keinen Erfolg. Der ehemalige Arbeitgeber hat den nicht gewährten Urlaub des Erblassers mit einem Betrag i. H. v. rund 6.000 EUR brutto abzugelten.
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