· Fachbeitrag · Beratung von Arbeitnehmern im Fall einer Kündigung
Abfindung clever einsetzen und Rentenkürzungen vermeiden
| Aufgrund der Corona-Krise erhielten bereits zahlreiche Arbeitnehmer die Kündigung. Tendenz steigend. Sollte ein gekündigter Arbeitnehmer mit dem Gedanken spielen, vorzeitig in Rente zu gehen und bekommt er für die Auflösung seines Dienstverhältnisses eine Abfindung, kann er die Abfindung steuerlich clever einsetzen. |
Abfindung zum Ausgleich von Rentenkürzungen einsetzen
Arbeitnehmer, die sich vor Erreichen der Regelaltersgrenze für den Ruhestand entscheiden, müssen Rentenkürzungen hinnehmen. Doch diese lassen sich durch Zahlung von Beiträgen mildern oder sogar komplett ausgleichen (§ 187a SGB VI).
Erhält ein Arbeitnehmer eine Abfindung aufgrund der Beendigung seines Dienstverhältnisses durch seinen Arbeitgeber und entscheidet er sich altersbedingt für die Frührente, hat er folgende Möglichkeiten zur Milderung seiner Rentenkürzungen:
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig