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  • · Fachbeitrag · Beratungspflichten

    Informationspflicht eines Steuerberaters bei bevorstehender Gesetzesänderung

    von StB Janine Peine, Lüneburg, www.bust.de

    | Ein Steuerberater ist verpflichtet, sich über mögliche Änderungen des Steuerrechts über allgemein zugängliche Quellen zu unterrichten und seine Mandanten auf Maßnahmen zur Abwehr von drohenden Nachteilen hinzuweisen. So lautet das aktuelle Urteil des OLG Köln. |

     

    Sachverhalt

    Kurz nach der Einführung des § 13b Abs. 2 Nr. 4a ErbStG schenkte der Vater seinem Sohn KG-Anteile. Durch die Gesetzesänderung war die Übertragung nur noch zu 85 % anstatt zu 100 % von der ErbSt befreit. Der Sohn verlangte von der Steuerberaterin Schadenersatz, da diese die Schenkung früher hätte anraten müssen. Die Klage blieb jedoch erfolglos.

     

    Anmerkungen

    Die Steuerberaterin konnte durch Korrespondenz belegen, dass sie auf die geplante Gesetzesänderung rechtzeitig und umfassend hingewiesen hatte. Das Mandat umfasste mehrere Unternehmen und Unternehmensanteile, die z. T. miteinander verflochten waren. Vor der Schenkung waren daher mehrere Umstrukturierungen erforderlich, um erhebliche ertragsteuerrechtliche Auswirkungen zu vermeiden.