· Fachbeitrag · Beruflich veranlasster Umzug
Neue Umzugskostenpauschalen für Umzüge ab 1.3.2024
Das BMF hat für beruflich veranlasste Umzüge ab dem 1.3.2024 neue Pauschbeträge für Umzugsauslagen veröffentlicht. Die Pauschalen für Umzugsauslagen für Umzüge bis zum 29.2.2024 sind im BMF-Schreiben vom 21.7.2021 enthalten. |
Maßgeblich für die folgenden Umzugsausgaben ist der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts:
Übersicht / | ||
Auslagen | Ab 1.3.2024 | Bis 29.2.2024 |
Nachhilfeunterricht für Kinder | 1.286 EUR | 1.181 EUR |
Umzugsauslage | 964 EUR | 886 EUR |
Für jede andere Person, die umzieht | 643 EUR | 590 EUR |
Ohne bisherige Wohnung | 193 EUR | 177 EUR |
Beruflich veranlasst ist ein Umzug vor allem, wenn durch den Umzug mindestens eine Stunde Fahrtzeit zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eingespart wird oder wenn die Wohnung für Homeoffice zu klein ist und eine größere Wohnung bezogen werden muss.
Fundstelle
- BMF 28.12.23, IV C 5 ‒ S 2353/20/10004 :003, iww.de/astw, Abruf-Nr. 239040
- BMF 21.7.21, IV C 5 ‒ S 2353/20/10004 :002, Abruf-Nr. 223718
Quelle: ID 49904681