· Fachbeitrag · Berufsrecht
Corona-Verfahren vor den Verwaltungsgerichten
| Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) war erfolgreich: Der Berufsstand erhält in Sachen Corona erweiterte Befugnisse vor den Verwaltungsgerichten. |
In Fragen der Corona-Hilfen erhalten Steuerberater und Wirtschaftsprüfer künftig die Befugnis, ihre Mandanten vor den Verwaltungsgerichten zu vertreten. Eine entsprechende Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hat der Deutsche Bundestag am 10.6.2021 beschlossen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt dies. Er hatte sich für die Gesetzesänderung starkgemacht.
Mit der Einfügung eines neuen § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3a VwGO wird die verwaltungsgerichtliche Vertretungsbefugnis, die bislang allein für Abgabenangelegenheiten bestand, ausdrücklich auch auf die Vertretung zu den Corona-Hilfen ausgeweitet. Zuvor hatte sich bereits der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages für diese Anpassung ausgesprochen. Er betonte in seiner Beschlussempfehlung, dass bei den prüfenden Dritten von einer besonderen Kenntnis der Hilfsprogramme auszugehen sei. Deshalb sprächen Gründe der Verfahrensökonomie dafür, diese Expertise auch in die verwaltungsgerichtlichen Verfahren einzubringen.
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