· Fachbeitrag · Betrug per E-Mail
Betrugswarnungen von BFH und BZSt
| BFH und das BZSt warnen aktuell vor Betrügereien, die unter ihren Namen begangen werden. |
Derzeit werden im Namen und mit dem Logo des BFH gefälschte Mails verbreitet. Diese fordern zum Download einer Datei auf. Der BFH weist darauf hin, dass er nicht Absender dieser Mails ist. Auch das BZSt bleibt nicht verschont. Derzeit kursieren amtlich aussehende Schreiben, in denen die kostenpflichtige Registrierung, Erfassung und Veröffentlichung von USt-IdNrn. angeboten wird. Das BZSt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese im Umlauf befindlichen Schreiben weder vom BZSt noch einer anderen amtlichen Stelle stammen.
Aber auch der ganz banale Trick, sich per Abfrage Konto- und Kreditkarteninformationen zu sichern, scheint immer noch Erfolgs versprechend. Erneut warnt das BZSt vor Betrügern, die per E-Mail versuchen an Konto- und Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu gelangen. Die „Masche“: Die Betrüger geben sich per E-Mail als „Bundeszentralamt für Steuern“ aus und geben vor, die betroffenen Bürger hätten Anspruch auf eine Steuerrückerstattung. Um diese zu erhalten, müsse einem Link in der E-Mail gefolgt werden, der zu einem Antragsformular im Internet führt. Das BZSt warnt ausdrücklich davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren, denn
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