· Fachbeitrag · Bewertung
Ermittlung des Einheitswerts eines Flachdachgebäudes
| Der BFH hatte die Frage zu klären, in welchem Umfang der Rauminhalt von Flachdachbauten oberhalb aufgehängter Decken (sog. Staubdecken) in die Ermittlung des Gebäudewerts Eingang findet. Er hat dabei dem Ansinnen der Klägerin, den Raum zwischen abgehängter Decke und Flachdachdecke nur zu einem Drittel des Raumvolumens anzusetzen, eine klare Absage erteilt. |
Erläuterungen
Ein Flachdachgebäude fällt nicht unter die begünstigende Drittel-Regelung. Der umbaute Raum zwischen der eingezogenen Decke und dem Flachdach ist kein ausgebautes Dachgeschoss i. S. d. Bewertungsrichtlinie.
Nichts anderes ergibt sich aus der DIN 277. Auch aus § 85 BewG i. V. m. Abschn. 37 BewRGr kann die Einbeziehung von Flachbauten in die Drittel-Regelung nicht hergeleitet werden. Die geringere Bewertung nicht ausgebauter Dachgeschosse ist wegen der verminderten Nutzbarkeit gerechtfertigt.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,25 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig