· Fachbeitrag · Bilanzierung
Nutzungsdauer von Tiny Houses
Einer aktuellen Verfügung der Finanzverwaltung können die Grundsätze zur Nutzungsdauer von Tiny Houses entnommen werden. |
Je nachdem, ob das Tiny House als Gebäude zu behandeln oder eher vergleichbar mit einem Wohnwagen ist, ergeben sich folgende steuerliche Nutzungsdauern, sollte das Tiny House vermietet oder eigenbetrieblich genutzt werden:
- Gebäude: Erfüllt ein Tiny House im bewertungsrechtlichen Sinn die Voraussetzung für ein Gebäude (BFH 23.9.88, III R 67/85), greifen die Regelungen für die Abschreibung von Gebäuden nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG (R 7.1 Abs. 5 EStR).
- Wohnwagen: Ist das Tiny House im Einzelfall mit einem Wohnwagen vergleichbar (Tiny House on Wheels), bestehen grundsätzlich keine Bedenken, eine Nutzungsdauer von acht Jahren anzunehmen (BMF 15.12.00, IV D 2-S 1551-188/00, Punkt 4.2.9).
MERKE | Handelt es sich bei einem Tiny House eher um ein Gebäude, kommt statt der 3%igen Gebäudeabschreibung (bis Ende 2022: 2%ige Abschreibung) nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG auch eine nachgewiesene kürzere Nutzungsdauer in Betracht. |
Fundstelle
- BMF 22.2.23, IV C 3 ‒ S 2196/22/10006 :005, iww.de/astw, Abruf-Nr. 235602
Quelle: Ausgabe 07 / 2023 | Seite 486 | ID 49531987