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  • · Fachbeitrag · Bilanzierung

    Rechnungsabgrenzungsposten: Ein Muss für den Jahresabschluss

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

    Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten befinden sich in nahezu jeder Bilanz. Jüngst entschied auch der BFH, dass es keine Geringfügigkeits- oder Kleinbetragsgrenzen gibt. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, sind Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. Das ist selbst dann Pflicht, wenn die Abgrenzungen wie bei Kfz-Steuern nur wenige Euro betragen.

     

    Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

    In der Handelsbilanz sind gemäß § 250 Abs. 1 HGB auf der Aktivseite der Bilanz Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen, wenn

    • Ausgaben vor dem Abschlussstichtag getätigt werden und