· Fachbeitrag · BMF-Schreiben
Regulatorische Behandlung von elektronischenWertpapieren und Krypto-Token
| Das Bundesfinanz- und das Bundesjustizministerium haben am 7.3.2019 gemeinsam Eckpunkte für die regulatorische Behandlung von elektronischen Wertpapieren und Krypto-Token veröffentlicht, um digitale Innovationen zu ermöglichen und den Anlegerschutz zu gewährleisten. Nach der öffentlichen Konsultation dieses Eckpunktepapiers ist die Erstellung eines Referentenentwurfs geplant, der die Rückmeldungen zu diesem Papier und den darin vorgeschlagenen Handlungsoptionen berücksichtigt. |
Hintergrund und Ziele
In Anbetracht der zunehmenden Digitalisierung und innovativen Technologien möchte auch die Bundesregierung das Potenzial der Blockchain-Technologie erschließen, eine entsprechende Strategie entwickeln, dabei Missbrauchsmöglichkeiten verhindern und die Rolle der Bundesrepublik als einen der führenden Digitalisierungs- und FinTech-Standorte stärken. Mit dem Eckpunktepapier wird im Rahmen der Blockchain-Strategie das Ziel verfolgt, elektronische Wertpapiere unter Wahrung der Erfordernisse des Anlegerschutzes zu ermöglichen und im Zivil- und Aufsichtsrecht die notwendige Rechtssicherheit zu schaffen. Darüber hinaus sollen elektronische Wertpapiere auch außerhalb der Blockchain-Technologie ermöglicht werden. Durch die Regulierung soll die Attraktivität des hiesigen Finanz-standorts gesichert werden, da auf eine EU-weite Harmonisierung nicht gewartet werden kann. Gleichwohl werden die Diskussionen über Initial Coin Offerings (ICOs) auf europäischer und internationaler Ebene berücksichtigt. Nicht behandelt wird die Prävention von Geldwäsche bei Einsatz von Krypto-Token (s. hierzu UmsetzungsG zur 5. Geldwäscherichtlinie (EU) 2018/843 vom 30.5.18)
Erörtert werden Kernaspekte digitaler Wertpapiere nach dem Vorbild des BundesschuldenwesenG, Regulierungsoptionen und die regulatorischen Herausforderungen von Krypto-Token, insbesondere sog. Utility Token.
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