· Fachbeitrag · Buchführung
Sind Sachpreise aus einer betrieblichen Losveranstaltung Betriebseinnahmen?
Wird für Geschäftspartner und Kunden eine betriebliche Losveranstaltung durchgeführt, stellt sich die Frage, ob der Gewinner in Höhe seines Gewinns Betriebseinnahmen versteuern muss oder ob der Gewinn rein privater Natur ist und somit steuerfrei bleibt? Die Antwort auf diese Frage kann einem aktuellen Erlass entnommen werden. |
Sachgewinne aus betrieblichen Verlosungen, an denen nur ein bestimmter Personenkreis wegen besonderer Leistungen, die gegenüber dem Veranstalter erbracht worden sind, teilnehmen kann und durch die die Leistungen der Begünstigten zusätzlich belohnt werden sollen, sind grundsätzlich als Betriebseinnahmen beim Empfänger des Gewinns zu erfassen.
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Ein Unternehmer muss seinen Gewinn jedoch nicht versteuern, wenn kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
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Beachten Sie | Sind nicht alle Voraussetzungen bei den Ausnahmen erfüllt, handelt es sich bei den Losgewinnen beim Empfänger um steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Im Gegenzug sind dann die Aufwendungen für den Loskauf natürlich als Betriebsausgaben abziehbar. In der Praxis dürfte es für Teilnehmer an solchen betrieblichen Losveranstaltungen schwierig werden, die Nachweise für die Ausnahmeregelungen zu erbringen.
Fundstelle
- FSen Berlin, Erlass v. 10.11.23, III B-S 2143-1/2009-1