· Fachbeitrag · Buchführung und Bilanzierung
Zu klärende Fragen bzgl. der einjährigen Nutzungsdauer für Computerhardware und Software
| Bezüglich der einjährigen Nutzungsdauer für Computerhardware und Software wurden die Grundsätze zwar im BMF-Schreiben vom 26.2.2021 dargestellt. In der Praxis blieben jedoch viele Fragen offen, die derzeit Gegenstand einer Erörterung auf Bund-Länder-Ebene sind. Insbesondere folgende Fragen und Sachverhalte werden dabei beleuchtet: |
- Welche Folgen hat das BMF-Schreiben vom 26.2.2021 für den Grundsatz der Maßgeblichkeit. Umfasst es ein steuerliches Wahlrecht i. S. v. § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 EStG?
- Welche Auswirkungen auf die Zurechnung eines Wirtschaftsguts hat die Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von einem Jahr auf Leasingfälle?
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