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  • 08.05.2018 · Fachbeitrag · Bund der Steuerzahler

    In Sachen Ehrenamt bleibt die Steuererklärung auf Papier möglich

    | Gute Nachricht für ehrenamtlich engagierte Bürger: Wer gegen eine kleine Aufwandsentschädigung in Vereinen, bei Kirchen oder ähnlich gemeinwohlorientierten Organisationen nebenberuflich tätig ist, kann in vielen Fällen weiterhin seine Steuererklärung auf Papier abgeben. Für diese Klarstellung hatte sich der Bund der Steuerzahler beim BMF eingesetzt. |