· Nachricht · Bundesfinanzhof
Corona-Soforthilfe ist unpfändbar
| Die Corona-Soforthilfe darf nicht gepfändet werden. Ist das bereits passiert, muss der Betrag wieder zurückgeführt und freigegeben werden. Das hat der BFH in einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung klargestellt. |
Fundstelle
- BFH 9.7.20, VII S 23/20, Abruf-Nr. 217136
Quelle: Ausgabe 10 / 2020 | Seite 777 | ID 46843660