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  • · Nachricht · Bundesfinanzhof

    Corona-Soforthilfe ist unpfändbar

    | Die Corona-Soforthilfe darf nicht gepfändet werden. Ist das bereits passiert, muss der Betrag wieder zurückgeführt und freigegeben werden. Das hat der BFH in einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung klargestellt. |

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 10 / 2020 | Seite 777 | ID 46843660

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