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Liebhabereiwahlrecht bei kleinen Fotovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken
| Das Bundesfinanzministerium gewährt Betreibern von kleinen Fotovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken ein neues steuerliches Wahlrecht. Sie können einen Antrag stellen, dass ein einkommensteuerlich unbeachtlicher Liebhabereibetrieb vorliegt. Folge: Die Gewinnermittlung in der Anlage EÜR ist damit nicht mehr erforderlich. |
PRAXISTIPP | Erfüllt ein Mandant die Voraussetzungen zur Ausübung dieses neuen Wahlrechts, sollten zwei Besonderheiten beachtet werden:
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Fundstelle
- BMF 2.6.21, IV C 6 ‒ S 2240/19/10006 :006, iww.de/astw, Abruf-Nr. 222838
Quelle: Ausgabe 08 / 2021 | Seite 548 | ID 47496660