· Nachricht · Bundesfinanzministerium
Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2021
| Aufgrund der Verlängerung der umsatzsteuerlichen Erleichterungen für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen im Dritten Corona-Steuerhilfegesetz bis zum 31.12.2022 (ermäßigte Umsatzsteuer für vor Ort verzehrte Speisen) musste das Bundesfinanzministerium die Pauschbeträge für Sachentnahmen für das Jahr 2021 erneut anpassen. Die neuen Beträge können dem BMF-Schreiben vom 15.6.2021 entnommen werden. |
Fundstelle
- BMF 15.6.21, IV A 8 ‒ S 1547/19/10001 :002, iww.de/astw, Abruf-Nr. 223350
Quelle: Ausgabe 08 / 2021 | Seite 551 | ID 47496665