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  • · Nachricht · Bundesfinanzministerium

    Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2021

    | Aufgrund der Verlängerung der umsatzsteuerlichen Erleichterungen für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen im Dritten Corona-Steuerhilfegesetz bis zum 31.12.2022 (ermäßigte Umsatzsteuer für vor Ort verzehrte Speisen) musste das Bundesfinanzministerium die Pauschbeträge für Sachentnahmen für das Jahr 2021 erneut anpassen. Die neuen Beträge können dem BMF-Schreiben vom 15.6.2021 entnommen werden. |

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 08 / 2021 | Seite 551 | ID 47496665

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