15.05.2024 · Fachbeitrag · Corona-Wirtschaftshilfen
Letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen bis zum 30.9.2024
| Die noch ausstehenden rd. 400.000 Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können noch bis zum 30.9.24 eingereicht werden. Eine nochmalige Verlängerung soll es nicht geben. |
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