· Fachbeitrag · DSGVO
Bundesrat stimmt Anpassungen an DSGVO zu
| Der Bundesrat hat am 20.9.2019 der seit Mai 2018 geltenden Europäischen Datenschutz-Grundverordnung zugestimmt, die der Bundestag Ende Juni 2019 verabschiedet hatte. Damit kann das über 150 Artikel starke „Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU“ dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden. |
Das Gesetz greift in 154 Fachgesetze ein und regelt den sog. bereichsspezifischen Datenschutz. An vielen Stellen passt es Begriffsbestimmungen und Verweisungen, Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung und Regelungen zu den Betroffenenrechten an.
- Kleine Betriebe und ehrenamtliche Vereine werden damit entlastet: Die Pflicht, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen, greift bspw. künftig erst ab einer Personenzahl von 20 ‒ bisher waren es 10.
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