· Fachbeitrag · DSGVO
Hohes Bußgeld wegen eines großen und offenen E-Mail-Verteilers
von RA Thomas Feil, Hannover
| Der Schutz personenbezogener Daten kann auch durch Privatpersonen bei der Nutzung offener Mailverteiler verletzt werden, wie jetzt ein Fall aus Sachsen-Anhalt zeigt. |
Bußgeld wegen Hunderter offener Mailadressen
Der Landesdatenschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt, Harald von Bose hat aus diesem Grund mehrere Bußgelder gegen einen Mann aus Merseburg verhängt, wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtete. Der Mann habe im Zeitraum zwischen Juli und September 2018 wiederholt E-Mails an Hunderte Personen verschickt, ohne die E-Mail-Adressen im BBC zu verstecken.
Die E-Mails haben unter anderem Beschwerden, Stellungnahmen, sowie Strafanzeigen gegen Vertreter aus Presse, Politik und Wirtschaft enthalten. Die Inhalte allein seien zwar legitim gewesen, da E-Mail-Adressen jedoch als personenbezogene Daten gehandelt werden, sei der Umgang mit den Daten nicht rechtmäßig gewesen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,25 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig