09.03.2018 · Fachbeitrag · Einkommensteuer
Biberschaden im Garten ist keine außergewöhnliche Belastung
| Biber sind selten, kommen aber immer häufiger wieder vor. Grundsätzlich sind sie nette Kerlchen, solange sie einem nicht den Garten unter Wasser setzen. Dann hört der Spaß auf. So sah das auch der Steuerpflichtige, der präventiv eine Bibersperre anfertigen ließ. Allerdings wollte er nicht allein auf den Kosten sitzen bleiben, sondern reichte diese als außergewöhnliche Aufwendungen bei der Steuererklärung ein. Mit dieser Auffassung stimmte der Steuerpflichtige aber nicht mit seinem FA überein. Auch das FG Köln wertete Aufwendungen für die Errichtung einer Bibersperre und zur Beseitigung von Biberschäden im Garten nicht als steuermindernde außergewöhnliche Belastungen. |
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