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  • 12.01.2018 · Fachbeitrag · Elterngeld

    Provisionen können Elterngeld erhöhen

    | Provisionen, die der Arbeitgeber im Bemessungszeitraum vor der Geburt eines Kindes zahlt, können das Elterngeld erhöhen, wenn sie als laufender Arbeitslohn gezahlt werden. Werden Provisionen hingegen als sonstige Bezüge gezahlt, erhöhen sie das Elterngeld nicht. Dies hat das BSG in mehreren Fällen entschieden. |