· Fachbeitrag · Energieausweise für Gewerbe und Nichtwohngebäude
Ältere Energieausweise werden ungültig
| Bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Immobilien ist ein aktueller Energieausweis Pflicht. Die ersten Energieausweise von Nichtwohngebäuden verlieren jedoch in diesem Jahr ihre Gültigkeit. Sie wurden seit Anfang Juli 2009 ausgestellt und laufen nach zehn Jahren ab. Eigentümer, die ihr Gebäude in naher Zukunft verkaufen, vermieten oder verpachten wollen, müssen einen aktuellen Energieausweis vorlegen. Das Gleiche gilt, wenn im Zuge einer Sanierung eine energetische Bilanzierung durchgeführt worden ist. Darauf verweist die Deutsche Energie-Agentur (dena). |
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Quelle: ID 46015961