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  • · Fachbeitrag · Fördermittel

    Neue Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG-EM) gestartet

    von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    Am 1.1.2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Die vom BMWK erarbeitete und vom Haushaltsausschuss des Bundestags beschlossene Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen ermöglicht seit 1.1.2024 die Beantragung von Fördermitteln, insbesondere für den Einbau neuer klimafreundlicher Heizungen. Was ist zu beachten?

     

    Hintergrund

    Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz ‒ GEG, BGBl 23 I Nr. 280, 19.10.23) leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein. Ab 1.1.2024 wird der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist.

     

    Zeitgleich startet die neue Förderung: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt ab 1.1.2024 den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien mit bis zu 70 % Investitionskostenzuschuss. Weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden weiterhin mit bis zu 20 % gefördert. Neu erhältlich ist auch ein für viele Antragstellende zinsvergünstigter Ergänzungskredit zur Finanzierung dieser Maßnahmen. Die Förderung will den Bürgern helfen, ihr Zuhause zukunftsfest zu machen und künftig ‒ auch durch die Ausweitung des CO2-Emissionshandels auf den Gebäudesektor ‒ deutlich steigende Kosten für fossile Brennstoffe zu vermeiden. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfasst vier Teilprogramme, nämlich