· Fachbeitrag · Energiepreispauschale
Besonderheiten zur Energiepreispauschale im Veranlagungsverfahren
Die Finanzverwaltung hat in verschiedenen Verfügungen auf Besonderheiten zur Energiepreispauschale für Erwerbstätige (EPP 1) und zur Energiepreispauschale (EPP 2) im Veranlagungsverfahren hingewiesen. Hier die interessantesten Aussagen, die für die Beratungspraxis wichtig sein dürften. |
EPP 1 auch für Betreiber einer Photovoltaikanlage?
In der Praxis stellt sich die Frage, ob Steuerzahler, die mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach ihres Eigenheims Einnahmen erzielen, Anspruch auf die EPP 1 haben. Dazu finden sich in den FAQs zur Energiepreispauschale des Bundesfinanzministeriums folgende Hinweise (Stand 22.9.22; Tz. II Nr. 4):
„Zu den gewerblichen Einkünften gehören z. B. Einkünfte aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage. Wird die Vereinfachungsregel nach dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. Oktober 2021 (Bundessteuerblatt I S. 2202) in Anspruch genommen, liegen keine gewerblichen Einkünfte vor.“
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