11.09.2018 · Nachricht · Energiesteuergesetz
Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft: Steuerentlastung bleibt bestehen
| Die Europäische Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung für die Fortführung der Steuerentlastung für Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft erteilt (§ 57 Energiesteuergesetz). Das hat zur Folge, dass für das Jahr 2018 Rückvergütungen bei der Energiesteuer winken. Weiterhin können für das Kalenderjahr die Entlastungen uneingeschränkt gewährt werden. |
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