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  • · Fachbeitrag · EU-Kommission

    Vorschlag für eine Reform des EU-Mehrwertsteuersystems

    | Die EU-Kommission hat im Oktober 2017 Pläne für die größte Reform der Mehrwertsteuervorschriften seit einem Vierteljahrhundert vorgelegt. Durch die Neuregelung soll das System für Regierungen und Unternehmen gleichermaßen verbessert und modernisiert werden. Da hierzu ein zeitlicher Vorlauf unabdingbar ist, sollen bereits ab 2019 Sofortmaßnahmen greifen. |

     

    Hintergrund

    Insgesamt gehen jedes Jahr mehr als 150 Milliarden EUR an Mehrwertsteuern verloren, sodass den Mitgliedstaaten Einnahmen fehlen, die für Schulen, Straßen und Gesundheitsversorgung verwendet werden könnten. Schätzungen zufolge verursacht allein der grenzüberschreitende Betrug Mehrwertsteuereinbußen von rund 50 Milliarden EUR (d. h. 100 EUR pro EU-Bürger) jährlich. Diese Ausfälle könnten durch die vorgeschlagene Reform um 80 % verringert werden.

     

    Die vorgeschlagene Reform der Mehrwertsteuer soll das System robuster und für Unternehmen einfacher machen. Die Kommission strebt ein Mehrwertsteuersystem an, das den europäischen Unternehmen ermöglicht, alle Vorteile des Binnenmarktes zu nutzen und auf den Weltmärkten zu bestehen.

     

    Grenzüberschreitend tätige Unternehmen haben derzeit um 11 % höhere Kosten für die Vorschrifteneinhaltung als nur im Inland tätige Unternehmen. Diese Kosten dürften durch die Vereinfachung und Modernisierung des Mehrwertsteuersystems um schätzungsweise 1 Milliarde EUR verringert werden können.

     

    Die Europäische Kommission setzt sich seit Langem für ein endgültiges Mehrwertsteuersystem ein, das dem Binnenmarkt angemessen ist. Im Mehrwertsteuer-Aktionsplan aus dem Jahre 2016 wird ausführlich dargelegt, warum es erforderlich ist, einen einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum zu schaffen, der einfacher und weniger betrugsanfällig ist.

     

    PRAXISHINWEIS | Die Kommission schlägt vor, das derzeitige Mehrwertsteuersystem so zu verändern, dass der Verkauf von Waren von einem EU-Land in ein anderes in gleicher Weise besteuert wird wie der Verkauf von Waren innerhalb desselben Mitgliedstaats.

     

    Damit soll spätestens ab dem Jahr 2022 ein neues und endgültiges Mehrwertsteuersystem für die EU in Kraft treten.

     

    Zudem wurden vier „schnelle Lösungen“ vorgeschlagen, die ab dem Jahr 2019 zur Anwendung kommen sollen. Diese von den Mitgliedstaaten ausdrücklich geforderten kurzfristigen Maßnahmen sollen dazu dienen, das derzeitige Mehrwertsteuersystem bis zur Einführung der endgültigen Regelung zu verbessern.

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 03 / 2018 | Seite 155 | ID 45102800

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