· Fachbeitrag · Reform des EU-Mehrwertsteuersystems
Vorschläge von EU-Kommission und -Rat für eine Neuregelung des EU-Binnenhandels
von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dortmund
| Die EU-Kommission hat im Oktober 2017 Pläne für die größte Reform der Mehrwertsteuervorschriften seit einem Vierteljahrhundert vorgelegt. Durch die Neuregelung soll das System für Regierungen und Unternehmen gleichermaßen verbessert und modernisiert werden. Da hierzu ein zeitlicher Vorlauf unabdingbar ist, sollen bereits ab 2019 Sofortmaßnahmen greifen. |
Die bisherige Regelung
Am 17.5.1977 wurde die 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern verabschiedet. Diese wurde mit dem UStG 1980 in nationales Recht umgesetzt. Seitdem ist das Umsatzsteuerrecht der EU-Mitgliedstaaten weitestgehend harmonisiert. Am 16.12.1991 wurde die Richtlinie 91/680/EWG verabschiedet. Diese ergänzte die 6. EG-RL im Wesentlichen dahin gehend, dass ab dem 1.1.1993 die Einfuhrumsatzsteuer im Wirtschaftsverkehr der EU-Mitgliedstaaten nicht mehr erhoben wird und für den innergemeinschaftlichen Handel eine „Übergangsregelung“ gilt. Die Übergangsregelung sollte nach ursprünglicher Planung vier Jahre später durch eine „echte“ Binnenmarktregelung mit grenzüberschreitendem Vorsteuerabzug ersetzt werden.
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Der deutsche Unternehmer D verkauft Ware an einen italienischen Unternehmer I. Zukünftig soll ein solches Geschäft einmal im Ursprungsland (Deutschland) steuerpflichtig sein. Das Bestimmungsland (Italien) soll dem Abnehmer im „normalen“ Besteuerungsverfahren die deutschen Vorsteuern erstatten (grenzüberschreitender Vorsteuerabzug). |
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